Ein Yoga-Haftungsausschluss würdigt die körperlichen Anforderungen der Asana-Praxis und die speziellen Risiken von Hot Yoga, Pränatalkursen und Umkehrhaltungen. Diese Vorlage deckt Risikoübernahme, gesundheitliche Selbstauskunft, Haftungsverzicht sowie Foto- und Videoeinwilligung ab. Passen Sie Studioname und Gerichtsstand an, bevor Sie sie einsetzen. Diese Vorlage ist ein Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Lassen Sie das Dokument vor kommerzieller Nutzung von einem deutschen Rechtsanwalt prüfen.
1. Haftungsausschluss und Risikoübernahme
Der Teilnehmer versteht, dass Yoga-Praxis, insbesondere Asana, Pranayama, Meditation, Umkehrhaltungen sowie beheizte oder Hot-Yoga-Einheiten, körperliche Anstrengung und Verletzungsrisiken beinhaltet. Der Teilnehmer übernimmt freiwillig diese bekannten und unbekannten Risiken als Voraussetzung für die Teilnahme an Kursen bei [Studioname]. Nach § 276 Abs. 3 BGB bleibt die Haftung für Vorsatz unberührt; § 309 Nr. 7 BGB begrenzt Haftungsausschlüsse in AGB.
2. Gesundheitliche Selbstauskunft
Der Teilnehmer versichert, körperlich zur Yoga-Praxis in der Lage zu sein, und hat alle relevanten Vorerkrankungen, Verletzungen, Operationen oder eine Schwangerschaft gegenüber [Studioname] offengelegt. Wo geboten, wurde ärztlicher Rat eingeholt. [Studioname] und seine Lehrkräfte erbringen keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung.
3. Einwilligung in Hands-on-Korrekturen
Der Teilnehmer weiß, dass Lehrkräfte manuelle Korrekturen zur Ausrichtung anbieten können. Er kann jederzeit verbal oder durch eine am Anfang des Kurses bereitgestellte Consent-Karte ablehnen. [Studioname] bemüht sich, geäußerte Präferenzen zu respektieren.
4. Haftungsverzicht
Soweit gesetzlich zulässig verzichtet der Teilnehmer auf Ansprüche gegen [Studioname], dessen Inhaber, Lehrkräfte, Angestellte und Beauftragte wegen Schäden aus der Teilnahme an Kursen, Workshops oder Events, soweit diese auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen. Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt (§ 276 Abs. 3, § 309 Nr. 7 BGB).
5. Hot Yoga und beheizte Kurse
Der Teilnehmer bestätigt, dass beheizte Kurse bei erhöhten Raumtemperaturen (in der Regel 35 bis 40 Grad Celsius) stattfinden und zusätzliche Risiken wie Dehydrierung, Hitzeerschöpfung und Schwindel mit sich bringen. Der Teilnehmer trinkt ausreichend, pausiert bei Bedarf und verlässt den Raum bei ersten Anzeichen von Unwohlsein.
6. Pränatale und postnatale Praxis
Schwangeren und Teilnehmerinnen im Wochenbett wird dringend empfohlen, vor der Teilnahme eine schriftliche Freigabe durch Arzt oder Hebamme einzuholen und die Lehrkraft vor jeder Einheit zu informieren. [Studioname] darf die Teilnahme ablehnen, wenn ein unangemessenes Risiko für die Teilnehmerin oder das ungeborene Kind besteht.
7. Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen
Der Teilnehmer willigt freiwillig nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 22 KUG ein, dass [Studioname] Fotos und Videoaufnahmen aus Kursen und Veranstaltungen zu Marketing- und Ausbildungszwecken verwendet. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
8. Freistellung
Der Teilnehmer stellt [Studioname] von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinem eigenen rechtswidrigen Verhalten bei der Teilnahme resultieren, soweit nicht [Studioname] selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Klausel unterliegt der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, [Gerichtsstand Ort]. Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstandsregeln der ZPO und die Verbraucherschutzvorschriften des BGB. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10. Elektronische Signatur
Der Teilnehmer willigt ein, diesen Vertrag elektronisch nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu unterzeichnen. Die Unterschrift erfolgt, soweit die gesetzliche Schriftform nicht zwingend erforderlich ist, in Textform nach § 127 BGB bzw. als qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB.