Ein Haftungsausschluss für Fitnessstudios soll Ihre Einrichtung vor Ansprüchen aus leichter Fahrlässigkeit bei Training, Geräten, Kursen und Personal Training schützen. Diese Vorlage deckt Risikoübernahme, Haftungsverzicht, Freistellung und Notfallermächtigung ab. Passen Sie den Studionamen, den Gerichtsstand und kursspezifische Formulierungen an, bevor Sie das Dokument Ihren Mitgliedern vorlegen. Diese Vorlage ist ein Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Lassen Sie das Dokument vor kommerzieller Nutzung von einem deutschen Rechtsanwalt prüfen.
1. Haftungsausschluss und Risikoübernahme
Der Teilnehmer erkennt an, dass körperliche Betätigung, Krafttraining, Gruppenkurse und die Nutzung von Trainingsgeräten typische Risiken bergen, insbesondere Muskel- und Gelenkverletzungen, herabfallende Gewichte, Gerätedefekte, Stürze, Überlastung, Herz-Kreislauf-Zwischenfälle und die Verschlimmerung bestehender Beschwerden. Der Teilnehmer übernimmt freiwillig diese bekannten und unbekannten Risiken als Voraussetzung für die Nutzung von [Studioname]. Hinweis: Nach § 276 Abs. 3 BGB kann die Haftung für Vorsatz nicht im Voraus ausgeschlossen werden; nach § 309 Nr. 7 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bei jeder Fahrlässigkeit sowie für sonstige Schäden aus grober Fahrlässigkeit unwirksam.
2. Haftungsverzicht
Soweit gesetzlich zulässig verzichtet der Teilnehmer für die Nutzung von [Studioname] auf Ansprüche gegen [Studioname], dessen Inhaber, Geschäftsführung, Angestellte, freie Mitarbeiter und Beauftragte wegen Verlust, Verletzung, Erkrankung oder Schaden, soweit diese auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen. Nicht ausgeschlossen werden Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (§ 276 Abs. 3, § 309 Nr. 7 BGB, § 307 BGB zur AGB-Kontrolle).
3. Gesundheitliche Eignung
Der Teilnehmer versichert, dass keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme sprechen. Er wird sich vor Aufnahme eines neuen Trainingsprogramms ärztlich beraten lassen und trainiert auf eigenes gesundheitliches Risiko. [Studioname] erbringt keine medizinische Beratung oder Diagnose.
4. Notfallermächtigung
Im Falle einer Verletzung oder eines medizinischen Notfalls ermächtigt der Teilnehmer [Studioname] und dessen Personal, den Notruf 112 zu alarmieren und Erste Hilfe zu leisten oder zu veranlassen. Die Kosten für Rettungstransport und medizinische Behandlung trägt der Teilnehmer bzw. dessen Krankenversicherung.
5. Freistellung (Freistellungsklausel)
Der Teilnehmer stellt [Studioname] von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem eigenen, rechtswidrigen Verhalten des Teilnehmers bei der Nutzung der Einrichtung, der Geräte oder der Kurse resultieren, soweit nicht [Studioname] selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Diese Klausel unterliegt der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB; soweit sie in AGB vereinbart wird, gilt sie nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.
6. Studio-Ordnung und Verhalten
Der Teilnehmer hält die ausgehängte Studio-Ordnung, Personalanweisungen und Gerätehinweise ein. [Studioname] darf die Mitgliedschaft bei gefährdendem oder grob pflichtwidrigem Verhalten aussetzen oder beenden. Für mitgebrachte Wertsachen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich, soweit [Studioname] kein Verschulden trifft.
7. Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen (optional)
Der Teilnehmer willigt freiwillig gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) ein, dass [Studioname] Fotos oder Videoaufnahmen aus den Räumlichkeiten zu Marketingzwecken nutzen darf. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse widerrufen werden.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, [Gerichtsstand Ort]. Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstandsregeln der ZPO sowie die Verbraucherschutzvorschriften des BGB. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9. Elektronische Signatur
Der Teilnehmer willigt ein, diesen Vertrag elektronisch zu unterzeichnen. Die elektronische Signatur erfolgt nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) und, soweit die gesetzliche Schriftform nicht zwingend erforderlich ist, in Textform nach § 127 BGB bzw. als qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB. Die Parteien erkennen die Beweiskraft der elektronischen Signatur im gesetzlich zulässigen Rahmen an.