Zuletzt aktualisiert: 13. April 2026
Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung ("AVV") ist Bestandteil der WaiverKit-Nutzungsbedingungen zwischen WaiverKit ("Auftragsverarbeiter") und dem Kunden ("Verantwortlicher") und bildet die Vereinbarung der Parteien über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Anforderungen von Artikel 28 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie, soweit anwendbar, der UK GDPR und des Schweizer DSG ab.
Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung der WaiverKit-Plattform für digitale Haftungsausschlüsse an den Verantwortlichen. Die Verarbeitung erfolgt, solange der Verantwortliche ein aktives Konto unterhält, sowie für einen etwaigen Aufbewahrungszeitraum nach Beendigung gemäß Abschnitt 11.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Hosten, Bereitstellen, Absichern und Unterstützen des WaiverKit-Dienstes: Erfassen und Speichern unterzeichneter Haftungsausschlüsse, Erzeugen von PDF-Datensätzen, Versand transaktionaler E-Mails, Authentifizierung von Nutzern, Zahlungsabwicklung sowie Erstellen von Analysen im Auftrag des Verantwortlichen.
Verarbeitete personenbezogene Daten können umfassen:
Zu den Kategorien betroffener Personen zählen: Teilnehmende, die Haftungsausschlüsse unterzeichnen, Erziehungsberechtigte minderjähriger Teilnehmender sowie Mitarbeitende oder autorisierte Nutzer des Verantwortlichen.
Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, für das Einholen erforderlicher Einwilligungen betroffener Personen, für die Richtigkeit der dem Auftragsverarbeiter erteilten Weisungen sowie dafür, dass die von ihm konfigurierten Haftungsausschluss-Vorlagen und Workflows geltendem Recht entsprechen. Der Verantwortliche behält alle Rechte an den personenbezogenen Daten und kann dem Auftragsverarbeiter jederzeit dokumentierte Weisungen erteilen.
Der Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter, die folgenden Unterauftragsverarbeiter zur Erbringung des Dienstes einzusetzen:
Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen über jede geplante Hinzunahme oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern mit einer angemessenen Gelegenheit zum Widerspruch aus berechtigten Gründen informieren.
Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, darunter:
Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gemäß den Artikeln 15 bis 22 DSGVO zu beantworten.
Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen ohne unangemessene Verzögerung und in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Verantwortlichen betrifft, informieren. Die Mitteilung beschreibt die Art der Verletzung, wahrscheinliche Folgen, ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen sowie eine Kontaktstelle für weitere Informationen.
Werden personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz in ein Land ohne Angemessenheitsbeschluss übermittelt, erfolgen solche Übermittlungen auf Grundlage der Standardvertragsklauseln (SCCs) der Europäischen Kommission sowie, soweit anwendbar, des UK International Data Transfer Addendum und des Schweizer Zusatzes, zusammen mit etwaigen zusätzlichen Maßnahmen, die sich aus der Transfer Impact Assessment ergeben.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieser AVV vernünftigerweise erforderlich sind, und ermöglicht und unterstützt Audits einschließlich Inspektionen, die vom Verantwortlichen oder einem vom Verantwortlichen beauftragten Prüfer durchgeführt werden, vorbehaltlich angemessener Vertraulichkeitspflichten und nicht häufiger als einmal pro Kalenderjahr, außer im Falle eines dokumentierten Sicherheitsvorfalls oder einer behördlichen Anfrage.
Nach Beendigung der Vereinbarung wird der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten löschen oder zurückgeben und bestehende Kopien löschen, sofern nicht geltendes Recht die weitere Speicherung erfordert. Backups, die personenbezogene Daten enthalten, werden im ordnungsgemäßen Verlauf des Backup-Aufbewahrungszyklus gelöscht.
Diese Seite ist die Standard-AVV von WaiverKit. Für eine gegengezeichnete Kopie oder für Organisationen, die eine individuelle AVV benötigen, steht Ihnen unser Rechtsteam gern zur Verfügung.