Eine Tattoo- und Piercing-Einwilligung ist kein klassischer Haftungsausschluss, sondern dokumentiert die informierte Einwilligung in eine dauerhafte Körpermodifikation, die gesundheitliche Eignung und die Nachsorgeverantwortung. Diese Vorlage deckt Aufklärung, Selbstauskunft, Entwurfs- und Platzierungsfreigabe, Nachsorge sowie Foto-Einwilligung ab. Passen Sie Studioname und Gerichtsstand an, bevor Sie sie einsetzen. Diese Vorlage ist ein Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Lassen Sie das Dokument vor kommerzieller Nutzung von einem deutschen Rechtsanwalt prüfen.
1. Aufklärung und Einwilligung
Der Kunde versteht, dass ein Tattoo eine dauerhafte Veränderung der Haut ist und dass ein Piercing eine absichtlich gesetzte Wunde darstellt, die eine bleibende Markierung hinterlassen kann. Der Kunde hatte Gelegenheit, Fragen zu Ablauf, Platzierung, Motiv, Pigmenten und Nachsorge zu stellen, und hat zufriedenstellende Antworten erhalten. Der Kunde willigt in die beschriebene Behandlung ein.
2. Gesundheitliche Selbstauskunft
Der Kunde versichert, nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zu stehen, nicht schwanger zu sein oder zu stillen, und hat alle gesundheitlichen Umstände offengelegt, die Ablauf oder Heilung beeinflussen könnten, insbesondere Diabetes, Hämophilie oder andere Gerinnungsstörungen, Herzerkrankungen, Hepatitis, HIV, Epilepsie, Allergien und die Einnahme blutverdünnender Medikamente. [Studioname] darf die Behandlung ablehnen, wenn die offengelegten Umstände ein unangemessenes Risiko bedeuten.
3. Altersnachweis
Der Kunde versichert, mindestens 18 Jahre alt zu sein, und hat einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt. Bei Minderjährigen ab 14 Jahren ist nach § 107 BGB die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich; dieser muss persönlich anwesend sein und gesondert unterschreiben. [Studioname] kann bei gesundheitsgefährdenden Motiven oder Platzierungen auch bei vorliegender Einwilligung ablehnen.
4. Freigabe von Entwurf, Platzierung und Schreibweise
Der Kunde hat den endgültigen Entwurf, die Größe, die Platzierung und die Schreibweise aller Texte, Zahlen oder Daten vor Behandlungsbeginn geprüft und freigegeben. Der Kunde trägt die Verantwortung für Inhaltsfehler, die der Künstler aus der freigegebenen Vorlage korrekt übertragen hat.
5. Risikoübernahme und Haftungsverzicht
Der Kunde erkennt die oben beschriebenen typischen Risiken an, übernimmt sie freiwillig und verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, auf Ansprüche gegen [Studioname], dessen Inhaber, Tätowierer, Piercer und Angestellte, soweit diese auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen. Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben nach § 276 Abs. 3 BGB und § 309 Nr. 7 BGB unberührt.
6. Nachsorgeverantwortung
Der Kunde hat die Nachsorgehinweise mündlich und schriftlich erhalten und verpflichtet sich, diese zu befolgen. [Studioname] haftet nicht für Infektionen, schlechte Heilung oder unbefriedigende Ergebnisse, die auf Missachtung der Nachsorge, Manipulation, Sonnen- oder Wasserexposition während der Heilung oder die Verwendung nicht empfohlener Produkte zurückzuführen sind.
7. Nacharbeits- und Rückerstattungsregelung
Der Kunde versteht, dass verheilte Tattoos Nacharbeiten erfordern können, die [Studioname] gemäß seiner ausgehängten Regelung anbietet. Anzahlungen und erbrachte Leistungen werden nicht erstattet, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde akzeptiert die künstlerische Interpretation des freigegebenen Motivs innerhalb des vereinbarten Stils.
8. Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen
Der Kunde willigt freiwillig nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 22 KUG ein, dass [Studioname] das fertige Werk in Portfolio, Website und Social Media darstellt. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, [Gerichtsstand Ort]. Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstandsregeln der ZPO. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10. Elektronische Signatur
Der Kunde willigt ein, diese Einwilligung elektronisch nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu unterzeichnen. Die Unterschrift erfolgt, soweit die gesetzliche Schriftform nicht zwingend erforderlich ist, in Textform nach § 127 BGB bzw. als qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB.