Ein Haftungsausschluss für Escape Rooms ist ungewöhnlich, weil er sowohl körperliche Risiken (Bücken, Klettern, Krabbeln, Bühnenlicht) als auch psychische Belastungen (Enge, Horror-Thematik, Jump Scares) abdecken muss. Diese Vorlage umfasst Risikoübernahme, Notausgangs-Hinweis, Handy- und Aufnahmepolitik, Teilnahme Minderjähriger und Foto-Einwilligung. Passen Sie Venue-Name und Gerichtsstand an, bevor Sie die Vorlage einsetzen. Diese Vorlage ist ein Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Lassen Sie das Dokument vor kommerzieller Nutzung von einem deutschen Rechtsanwalt prüfen.
1. Haftungsausschluss und Risikoübernahme
Der Teilnehmer versteht, dass ein Escape-Room-Erlebnis körperliche Aktivität in einer thematisierten Umgebung mit gedämpftem Licht, inszenierten Bühnenbildern und Zeitdruck bedeutet und Elemente wie Enge, Dunkelheit, plötzliche Licht- und Tonreize sowie Horror-Thematik enthalten kann. Der Teilnehmer übernimmt freiwillig diese körperlichen und psychischen Risiken als Voraussetzung für den Zutritt zum Raum. § 276 Abs. 3 BGB und § 309 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
2. Notausgang und Nicht-Verriegelung
Der Teilnehmer bestätigt, dass gemäß geltendem Brand- und Bauordnungsrecht (insbesondere Versammlungsstättenverordnung und landesrechtliche Vorgaben) kein Raum bei [Venue Name] von innen tatsächlich verschlossen ist. Jeder Raum verfügt über einen deutlich gekennzeichneten Notausgang, den der Teilnehmer jederzeit und ohne Nachteil nutzen darf. Spielleiter überwachen jede Sitzung und können das Erlebnis aus Sicherheitsgründen unterbrechen oder beenden.
3. Körperliche Eignung und Selbstauskunft
Der Teilnehmer versichert, körperlich zu leichtem Bücken, Klettern und Krabbeln in der Lage zu sein, soweit der Raum dies erfordert. Er hat alle relevanten gesundheitlichen Umstände offengelegt, insbesondere Herzerkrankungen, Epilepsie, Klaustrophobie, Angst- oder Panikstörungen und Schwangerschaft, sofern die Teilnahme ein Risiko darstellen kann. [Venue Name] darf die Teilnahme ablehnen, wenn die offengelegten Umstände ein unangemessenes Risiko bedeuten.
4. Handy-, Aufnahme- und Spoiler-Regel
Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Innere der Räume nicht aufzuzeichnen, das Erlebnis für künftige Gäste durch Nichtverrat der Lösungen zu schützen und Handys bei Aufforderung in die bereitgestellten Schließfächer zu legen. [Venue Name] haftet nicht für Schäden an persönlichen Elektronikgeräten, Brillen oder Kleidung während des Spiels, soweit kein Verschulden vorliegt.
5. Umgang mit Requisiten
Der Teilnehmer bedient Rätselmechaniken wie vorgesehen, setzt keine Gewalt gegen Schlösser ein, entfernt weder Deckenplatten noch Wandpaneele und meldet technische Probleme dem Spielleiter, statt selbst einzugreifen. Für vorsätzliche Beschädigungen kann der Teilnehmer haftbar gemacht werden.
6. Horror, Schauspielende und intensive Effekte
Bei Themen mit Horror-Inhalten, Schauspielenden oder intensiven audiovisuellen Effekten bestätigt der Teilnehmer, über das Intensitätsniveau informiert worden zu sein, und willigt freiwillig in die Teilnahme ein. Mitarbeitende von [Venue Name] halten keinen Körperkontakt außerhalb üblicher Spielmechanik.
7. Haftungsverzicht
Soweit gesetzlich zulässig verzichtet der Teilnehmer auf Ansprüche gegen [Venue Name], dessen Inhaber, Spielleiter, Schauspielende und Angestellte wegen Schäden aus der Teilnahme, soweit diese auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen. Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben nach § 309 Nr. 7 BGB ausdrücklich bestehen.
8. Freistellung
Der Teilnehmer stellt [Venue Name] von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinem eigenen rechtswidrigen Verhalten während des Spiels resultieren, soweit nicht [Venue Name] selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Klausel unterliegt der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
9. Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen
Der Teilnehmer willigt freiwillig nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 22 KUG ein, dass [Venue Name] das abschließende Gruppenfoto nach dem Spiel zu Marketingzwecken verwendet. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, [Gerichtsstand Ort]. Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstandsregeln der ZPO. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11. Elektronische Signatur
Der Teilnehmer willigt ein, diesen Vertrag elektronisch nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu unterzeichnen. Die Unterschrift erfolgt, soweit die gesetzliche Schriftform nicht zwingend erforderlich ist, in Textform nach § 127 BGB bzw. als qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB.